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Die Bodenförderung erfolgt kontinuierlich in der Regel auf hydraulischem Wege. Der Antrieb des Bohrkopfes befindet sich im Vortriebsschild. Der Anwendungsbereich erstreckt sich im Regelfall auf Rohraußendurchmesser bis 1850 mm und je nach Nennweite auf Vortriebslängen bis 250 m im Locker- und Festgestein mit und ohne Grundwasser. Die Bodenbeschaffenheit bestimmt den Einsatz des richtigen Schneidrades
an der Bohrkopfspitze. Um die Vortriebsleistung zu optimieren, werden
je nach Konsistenz und Steingrößen die nötigen Abbauwerkzeuge
installiert. Ab DN 500 sind Bohrköpfe für Festgestein einsetzbar.
Die unbedingt notwendigen Bodengutachten für Vortriebsarbeiten müssen
gemäß der DIN 18319, VOB Teil C aufgestellt werden.
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